IAS 38
14. Februar 2010 2276 Ansichten 4 Kommentare
Ein Unternehmen habe einen Computer-Software (intern erzeugt), die in den Kauf der Programme für Benutzer zur Folge hat
Der wichtigste Kunde dieser Programme hat Konkurs
so dass die Software nicht verkauft werden, wird die Wertminderung sein sollte?
und auch ein paar Programme verkauft werden darf
Also, was ist die richtige Behandlung für diese nach IFRS?
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Hallo,
Die Software müsste für Wertminderungen durch einen Vergleich des Barwertes der künftigen Cashflows mit dem Buchwert der Software getestet werden. Ist dies jedoch ist ein Teil eines größeren CGU nur dann, wenn der CGU beeinträchtigt wird, was man braucht, um zu Beeinträchtigung dieser Software zu suchen.
Hoffe, das ist hilfreich.
Danke,
Darshana
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