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Gewinn-und Verlustrechnung

21 April 2009 1749 mal gesehen 2 Kommentare

Sehr geehrte Mitglieder der Gruppe

Bitte informieren Sie mich über die folgenden

Verfügt das Unternehmen brauchen, um die Gewinn-und Verlustrechnung erstellen, auch wenn sie noch nicht ihre Haupt-Operation gestartet?

Vielen Dank im Voraus
Suraj

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2 Kommentare »

  • Admin (Autor) sagte:

    Nachricht von Jeroen

    Ja, absolut! es ist eine der wichtigsten Aussagen. Alle Ihre anfallenden Kosten müssen in der GuV gezeigt werden,

    Mit freundlichen Grüßen

  • Admin (Autor) sagte:

    Nachricht von Edgar

    Ja, tatsächlich.

    Im Anschluss an, dass, zum Zwecke der Körperschaftssteuer (CIT), als Ergebnis keine Operationen durchgeführt, und nicht realisierte Erträge, gibt es einen Verlust, dadurch keine Auswirkungen für die Zahlung der Kapitalertragsteuer.

    Wie auf welcher Ebene der CIT in diesem Fall zu zahlen, dies hängt weitgehend auf steuerliche Dispositionen abhängig von jeweiligen Landes Steuersystems. Einige Länder erlauben eine nicht-Aktivität Unternehmen auf ein Minimum Nicht-Aktivität CIT, eine andere nicht zahlen .....

    Unabhängig von der Spezifität der einzelnen Länder, ist eine Gewinn-und Verlustrechnung und bleibt ein fairer pciture der Aufwendungen, sofern dies nicht zu aktivierenden Aufwendungen beruhen und nicht abhängig von einer spezifischen Gesetzgebung werden müssen.

    Brgds

    Edgar

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