Startseite » IFRS

IAS 16/40 am Stichtag des Übergangs

28 August 2008 1924 views No Comment
Auf dem Zeitpunkt des Übergangs könnte ein Unternehmen wählen, da es Kosten, Anschaffungskosten als ist, wenn die vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ist nicht signifikant anders als IFRS oder zum beizulegenden Zeitwert für PSA, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Ich bin mir nicht sicher, ob ich es klar, sondern unter IAS 16, kann man den Ersatz für die Anschaffungskosten auf einer Pro-Element auf Basis der Zeitpunkt des Übergangs zu wählen.

Ist die Option am Tag der Umstellung auf historischen Anschaffungs-oder FV auf einer Pro-Element zur Verfügung Grundlage verwenden für IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte?

Für die Messung nach Anerkennung, müssen alle Vermögenswerte nach IAS 40 entweder gemessen werden unter Verwendung der Fair-Value-Methode oder zu Anschaffungskosten. Nach IAS 16 ist es auf einer Basis pro Stück sowie (IAS 16.30).


Gemäß IAS 16 alle Elemente in der gleichen Klasse von PSA müssen den gleichen Wert, so ist es nicht über einen Punkt-für-Punkt, sondern auf Basis einer Klasse von ähnlichen Vermögenswerten durch die Klasse von ähnlichen Vermögenswerten Basis. Dies ist das gleiche wie für IAS 40, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ist eine Klasse von ähnlichen Vermögenswerten. SO IAS 16 und IAS 40 sind zu diesem Thema konsequent.

Mit freundlichen Grüßen,

Henk


vielen Dank für Ihre Antwort. Ich war wurde zu IFRS 1 Erstmalige Anwendung beziehen. Welches sind die wesentlichen Unterschiede, wenn überhaupt, in der Entscheidung, was Kostenbasis um mit für IAS 16 und IAS 40 zu gehen?

Regards,
Fran



Von dem, was ich weiß, kann Erstanwender zum beizulegenden Zeitwert oder Anschaffungskosten für den Beginn Balance der einzelnen PP & E Produkts zu wählen. Nachdem jedoch, dass, sollten die Unternehmen revaluatuion Methode oder Cost-Methode für jede Klasse von ähnlichen Vermögenswerten in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien anzuwenden.



Mit freundlichen Grüßen,


Joon







Der große Unterschied ist, dass es keine Wahl IAS 40 ist nur für die Immobilienbranche Unternehmen, hier finden Sie im Anwendungsbereich von IAS 40:

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien (Grundstücke oder Gebäude-oder Teil eines Gebäudes, oder beides), die (vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finance Lease) zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht als für:

(A) in der Herstellung oder Lieferung von Waren oder Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke; oder

(B) Verkauf im normalen Geschäftsgang.

A) würde von IAS 16 Sachanlagen ausgeschlossen werden,

B) würde durch IFRS 5 Langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche ausgeschlossen werden

Auch die Standards für die Bewertung, IAS 40 und IFRS 5 beizulegenden Zeitwert zu verwenden, unterscheidet sich lediglich die Anerkennung der Gewinn-und Verlustrechnung (IAS 40 über P & L, IFRS 5 über Eigenkapital und über P & L erst beim Abgang, IAS 16 erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten (mit vielen Details auf das, was vielleicht capatilised etc), Folgebewertung gegen Kosten oder Neubewertungsmodell, auch von Impairment-Tests zu denken. IAS 16 erlaubt die Bewertung anders zu sein pro Klasse von Vermögenswerten wie bereits erwähnt,

Schauen Sie hier nach den Standards im Detail:

http://www.ccdg.gov.sg/frs/index.htm

Mit freundlichen Grüßen,

Henk

Related Posts

  1. Investitionsentscheidung
  2. IFRS-1
  3. Sondermaßnahmen vs Außerordentliche Posten
  4. Wo finde ich die PDF-Kopie des US-GAAP und US GAAP APB?
  5. Datum der kommerziellen Produktion
  6. Gefährdete Kredite
  7. Beteiligungen AFS ist ein nicht-monetäre Posten?
  8. Software-Aktivierung
  9. Neubewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
  10. Ermäßigung für Skonto.
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Keine Bewertungen)
Loading ... Loading ...

Lassen Sie Ihre Antwort!

Sie müssen eingeloggt um einen Kommentar abzugeben.